AGB's
Butzerin Visuals & Co.
Version 2.0 – Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Butzerin Visuals & Co. (nachfolgend «Auftragnehmer») und seinen Auftraggebern (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2 Mit der Annahme einer Offerte, der Auftragserteilung oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3 Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber eine Offerte schriftlich oder mündlich akzeptiert oder die angebotene Leistung in Anspruch nimmt.
2.2 Offerten sind, sofern nicht anders vereinbart, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen einer Offerte nach Vertragsabschluss können zusätzliche Kosten verursachen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang richtet sich ausschliesslich nach der jeweiligen Offerte oder einer schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
3.3 Butzerin Visuals & Co. erbringt sämtliche kreativen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend der eigenen gestalterischen Handschrift und dem auf der Website sowie im Portfolio ersichtlichen Stil.
3.4 Künstlerische Entscheidungen bezüglich Bildsprache, Farbgestaltung, Schnitt, Musik, Kameraführung oder sonstiger gestalterischer Elemente liegen im Ermessen von Butzerin Visuals & Co., sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Produktion erforderlichen Informationen, Freigaben, Texte, Logos, Grafiken oder sonstigen Materialien rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte am bereitgestellten Material verfügt und dieses rechtmässig verwendet werden darf.
4.3 Entsteht aufgrund verspäteter, unvollständiger oder mangelhafter Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, wird dieser nach Aufwand verrechnet.
5. Termine und Lieferfristen
5.1 Liefertermine werden nach bestem Wissen vereinbart.
5.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen entstehen durch:
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verspätete Mitwirkung des Auftraggebers
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höhere Gewalt
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Krankheit oder Unfall
-
behördliche Einschränkungen
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wetterbedingte Verschiebungen
-
technische Defekte ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers
5.3 Aus Lieferverzögerungen können keine Schadenersatzansprüche gegenüber Butzerin Visuals & Co. geltend gemacht werden.
6. Film- und Fotoproduktion
6.1 Die Produktion erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Offerte oder eines gemeinsam definierten Konzepts.
6.2 Butzerin Visuals & Co. trägt die Verantwortung für die technische und gestalterische Umsetzung der Produktion.
6.3 Die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
6.4 Entstehen am Produktionstag Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund des Auftraggebers, wird dieser zusätzlich verrechnet.
6.5 Änderungen des Produktionsumfangs während laufender Arbeiten können zusätzliche Kosten verursachen.
6.6 Musik und Sounddesign stellen wesentliche Bestandteile der kreativen Gestaltung dar und werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Butzerin Visuals & Co. ausgewählt.
6.7 Spezifische Musikwünsche des Auftraggebers sind vor Beginn der Postproduktion mitzuteilen und können zusätzliche Lizenz- oder Bearbeitungskosten verursachen.
6.8 Nach Beginn der Postproduktion besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Wechsel der Musikauswahl.
7. Wetter, Drohnen und höhere Umstände
7.1 Bei Outdoorproduktionen können Dreharbeiten aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen verschoben werden.
7.2 Ebenso können gesetzliche Einschränkungen, Flugverbotszonen, Sicherheitsvorschriften oder behördliche Anordnungen den Einsatz von Drohnen verhindern.
7.3 Kann ein geplanter Dreh aufgrund solcher Umstände nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
7.4 Daraus entstehen keine Schadenersatzansprüche gegenüber Butzerin Visuals & Co.
8. Ausfallregelung
Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallkosten:
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ab Auftragserteilung bis 5 Arbeitstage vor Produktionsbeginn: 25 %
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3–4 Arbeitstage vor Produktionsbeginn: 50 %
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2 Arbeitstage vor Produktionsbeginn: 75 %
-
weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 %
Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Reisen, Unterkünfte, Modelle, Schauspieler, Mietmaterial oder Bewilligungen) werden zusätzlich verrechnet.
9. Änderungen und Korrekturen
9.1 Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschlaufen richtet sich nach der jeweiligen Offerte.
9.2 Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
9.3 Änderungen, welche vom ursprünglich vereinbarten Konzept wesentlich abweichen, gelten als Zusatzauftrag.
9.4 Künstlerische oder geschmackliche Differenzen stellen keinen Mangel dar.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Urheberrecht
Sämtliche Urheberrechte an allen erstellten Fotografien, Videos, Grafiken, Konzepten, Drehbüchern, Rohdaten, Projektdateien und sonstigen Werken verbleiben uneingeschränkt bei Butzerin Visuals & Co.
Eine Übertragung des Urheberrechts findet ausdrücklich nicht statt.
10.2 Standard-Nutzungsrecht
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives, projektbezogenes, zeitlich unbeschränktes und weltweit gültiges Nutzungsrecht.
Dieses berechtigt ausschliesslich zur Nutzung der gelieferten Inhalte im Rahmen des vereinbarten Projekts auf den eigenen Kommunikationskanälen des Auftraggebers.
Dazu gehören insbesondere:
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Website
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Social Media
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Printmedien
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Präsentationen
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Messen
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interne Kommunikation
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sonstige projektbezogene Eigenwerbung
Die Veröffentlichung auf Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok oder YouTube ist zulässig, soweit sie dem vereinbarten Projekt dient. Allfällige technisch notwendige Unterlizenzen, welche durch die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen entstehen, gelten als vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst.
10.3 Nicht erlaubte Nutzungen
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Butzerin Visuals & Co. sind insbesondere untersagt:
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Weiterverkauf der Werke
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Unterlizenzierung
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Nutzung für andere Projekte
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Nutzung durch Tochtergesellschaften ausserhalb des vereinbarten Projekts
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Nutzung durch Partnerunternehmen ausserhalb des vereinbarten Projekts
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Veröffentlichung auf Stockplattformen
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Verkauf als Stockmaterial
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Nutzung für künstliche Intelligenz
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Training oder Fine-Tuning von KI-Systemen
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Weitergabe an Dritte zum Zweck des KI-Trainings
10.4 Bearbeitung
Die gelieferten Werke dürfen nicht verändert oder bearbeitet werden.
Insbesondere untersagt sind:
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Farbveränderungen
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Filter
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Retuschen
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KI-Bearbeitungen
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Veränderungen des Schnitts
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Entfernen von Logos oder Wasserzeichen
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Veränderung der Bildsprache
Nicht als Bearbeitung gelten ausschliesslich technische Anpassungen wie Grössenänderungen oder Formatanpassungen für verschiedene Medien sowie das Ergänzen von Untertiteln oder Endtafeln, sofern dadurch die gestalterische Aussage nicht verändert wird.
Jegliche weitergehende Bearbeitung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Butzerin Visuals & Co.
10.5 Weitergabe an Dritte
Der Auftraggeber darf die gelieferten Dateien an Dritte (z. B. Werbeagenturen, Druckereien oder Social-Media-Agenturen) weitergeben, sofern diese ausschliesslich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Projekts handeln.
Eine eigenständige Nutzung durch Dritte oder eine Weitergabe für andere Projekte ist nicht gestattet.
10.6 Rohmaterial
Sämtliche Rohdaten, RAW-Dateien, Videoclips, Projektdateien und Zwischenprodukte verbleiben im Eigentum von Butzerin Visuals & Co.
Ein Anspruch auf Herausgabe besteht grundsätzlich nicht.
Die Herausgabe von Rohmaterial erfolgt ausschliesslich aufgrund einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung.
Auch bei Herausgabe verbleibt das Urheberrecht bei Butzerin Visuals & Co., sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10.7 Buy-out
Soll ein erweitertes Nutzungsrecht oder ein vollständiges Media Buy-out eingeräumt werden, bedarf dies einer separaten schriftlichen Vereinbarung sowie einer zusätzlichen Vergütung.
10.8 Übergang der Nutzungsrechte
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen auf den Auftraggeber über.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Butzerin Visuals & Co.
11. Musik und Lizenzrechte
11.1 Musik und Toneffekte werden im Rahmen der kreativen Gestaltung ausgewählt.
11.2 Werden lizenzierte Musiktitel (z. B. Artlist oder vergleichbare Anbieter) verwendet, erfolgt die Lizenzierung ausschliesslich für den vereinbarten Verwendungszweck.
11.3 Führt eine spätere Änderung der Nutzung zu zusätzlichen Lizenzkosten (z. B. TV, Kino oder internationale Werbekampagnen), trägt diese der Auftraggeber.
12. Portfolio und Eigenwerbung
Butzerin Visuals & Co. ist berechtigt, sämtliche entstandenen Arbeiten zur Eigenwerbung zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
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Website
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Social Media
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Showreels
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Wettbewerbe
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Ausstellungen
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Präsentationen
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Kundengespräche
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Bewerbungen
Eine Ausnahme besteht nur, wenn vor Auftragserteilung ausdrücklich eine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde.
13. Speicherung und Archivierung
Eine Archivierung von Rohdaten oder Projektdateien erfolgt freiwillig.
Butzerin Visuals & Co. übernimmt keine Garantie für die langfristige Speicherung oder Wiederherstellung von Rohdaten oder Projektdateien.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten unmittelbar nach Erhalt selbst zu sichern.
14. Vergütung und Zahlungsbedingungen
14.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
14.2 Bei grösseren Projekten kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
14.3 Bis zur vollständigen Bezahlung können Lieferungen oder Nutzungsrechte zurückbehalten werden.
14.4 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Inkassokosten geltend gemacht werden.
15. Abnahme
15.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Arbeiten innert zehn Tagen nach Erhalt zu prüfen.
15.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gelten die Arbeiten als abgenommen.
15.3 Künstlerische Differenzen oder subjektive Geschmacksfragen stellen keinen Mangel dar.
16. Haftung
16.1 Butzerin Visuals & Co. haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden.
16.2 Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
16.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz behandelt.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
19.2 Gerichtsstand ist der Sitz von Butzerin Visuals & Co., sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.